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Verkehrssituation in Dierath: BfB-Fraktion stellt umfassenden Antrag

Von Dezember 2020 bis Januar 2021 befragte das BfB die Haushalte in Dierath, ob ein Parkraumkonzept gewünscht ist

Nachdem sich die BfB-Fraktion bereits im August 2020 an die Verkehrsbesprechung aus Kreis, Polizei und Stadt gewandt hatte, das öffentliche Parkraumangebot entlang der Kreisstraße 2 in Dierath im Hinblick auf den Verkehrsfluss und die freie Zufahrt zu den Privatgrundstücken kritisch zu prüfen, stellte der zweite stellvertretende BfB-Fraktionsvorsitzende, Dominik Hrenek, nun einen umfassenden Antrag an die Stadt:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die BfB-Fraktion stellt zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 15.04.2021 folgende Anträge in Bezug auf die Verkehrssituation in Dierath:

Die Verwaltung wird beauftragt

a) eine Verkehrserhebung/-zählung in der Ortschaft Dierath (Kreisstraße 2) durchzuführen,

b) ein Konzept für den ruhenden Verkehr durch Aufbringung von Parkmarkierungen oder durchgehende alternierende Halteverbotszeichen zu entwickeln,

c) auf eine stärkere Frequentierung der Geschwindigkeitsüberwachung hinzuwirken,

d) die Geeignetheit der Radwegebenutzungspflicht zu prüfen.

Begründung zu a, b und c:

Die angespannte Verkehrssituation in der Ortschaft Dierath war bereits mehrfach Thema der Ver-kehrsbesprechung - letztmalig durch Antrag der BfB-Fraktion vom 24.08.2020. Die identifizierten Anliegen/Probleme lassen sich u. a. verkürzt wie folgt darstellen:

• Die gefahrene/zulässige Geschwindigkeit ist zu hoch.

• Durch die parkenden Fahrzeuge entlang der Straße ist es für Autofahrer Richtung Lützenkirchen häufig nicht möglich, dem entgegenkommenden Verkehr die Vorfahrt zu gewähren, da es keine Ausweichlücken gibt bzw. diese in Höhe der Grundstückszufahrten meist zu klein sind. Folge: Die Fahrzeuge stehen sich frontal gegenüber, der Verkehrsfluss ist blockiert.

• Die abgestellten Fahrzeuge parken zu dicht an den Grundstücksausfahrten, sodass der Blick auf den fließenden Verkehr stark behindert wird, was zu gefährlichen Situationen beim Ein- und Ausfahren führt.

Die Verkehrserhebung soll Aufschluss darüber geben, inwieweit die Ortsdurchfahrt nach aktuellen technischen Standards noch als Kreis- und somit als sogenannte klassifizierte Straße geeignet ist, um dem überörtlichen Verkehr (vgl. § 3 Abs. 3 StrWG NRW) gerecht zu werden und als Entscheidungsgrundlage etwaiger Folgeanträge dienen.

Insbesondere durch die stetige Verdichtung der Ortschaft und die dadurch gestiegene Anwohnerzahl, ist ein Anstieg des reinen Anliegerverkehrs zu unterstellen. Hinzu tritt eine Verknappung der sich am Fahrbahnrand befindlichen PKW-Abstellmöglichkeiten. Ein allgemein höheres Verkehrs-aufkommen ist unstrittig.

Die Prüfungsergebnisse der Bezugsmitteilung zu 2) zur Zulässigkeit eines Konzeptes für den ruhenden Verkehr wurden zum Anlass genommen, um ein Stimmungsbild der Dierather Anwohnerinnen und Anwohner zu einem Parkraumkonzept und der daraus resultierenden „erheblichen Reduzierung“ der Parkmöglichkeiten zu erhalten. Eine nicht-repräsentative Umfrage, die die BfB-Fraktion im Januar 2021 durchgeführt hatte, ergab einen Zustimmungwert von über 70 Prozent für die Erarbeitung eines solchen Konzeptes. 40 Haushalte aus Dierath hatten sich an der Umfrage beteiligt. Dies entspricht 27,6 Prozent aller Haushalte in Dierath.

Begründung zu d):

Die Benutzungspflicht des gemeinsamen Fuß- und Radweges scheint aufgrund zahlreicher Gefahrenquellen (Hindernisse in Form von Telekommunikationskästen, Verengungen, nicht einsehbare Grundstücksaus- und einfahrten, Wurzelwerk, etc.) ungeeignet.

Mit freundlichen Grüßen

Dominik Hrenek

2. stellv. Fraktionsvorsitzender