Sie sind hier:

BfB will, dass Stadt gegen "Vermüllung" vorgeht

Die Fraktion kritisiert in einem Antrag mangelnde Sauberkeit von Gehwegen, Grünanlagen und Spielplätzen und macht Vorschläge, was die Stadt tun sollte

Burscheid. „Die Stadt hat mit hohem finanziellem Aufwand die obere und mittlere Hauptstraße neugestaltet. Gerade die mittlere Hauptstraße, die erst vor wenigen Monaten fertiggestellt wurde, macht bereits jetzt einen schmuddeligen Eindruck. Die neuen Pflastersteine sind in weiten Teilen erheblich durch Unrat, Zigarettenstummel und Rückstände verschütteter Getränke verschmutzt“, macht Fraktionschef Michael Baggeler den Ärger seiner Fraktion deutlich. Besonders stark betreffe dies die sogenannten Aufenthaltsbereiche. Als „Hotspot“ seien die Ruhebänke an der Ecke Hauptstraße/Montanusstraße zu nennen. Hier gebe es zudem immer wieder Klagen über Belästigungen von Passanten. Die Empörung von Bürgerinnen und Bürgern werde zu Recht immer lauter. Sicherheit und Ordnung sei ein wesentlicher Faktor für die Lebens- und Aufenthaltsqualität der Menschen, die in Burscheid leben und die Burscheid besuchen. Die Stadt sei als Ordnungsbehörde gefordert, dass dieser Faktor trägt.

Die Ratsfraktion des Bündnisses für Burscheid (BfB) stellt nun den Antrag an den Stadtrat, die Verwaltung mit einem umfassenden Konzept zu beauftragen, wie Sauberkeit und Ordnung im öffentlichen Raum (wieder-)hergestellt werden könne. Dabei macht das BfB konkrete Vorschläge. Baggeler: „Im Gegensatz zu unseren Nachbarkommunen hat die Stadt Burscheid keine ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung erlassen. Dies betrachten wir als Versäumnis. Auch ein eigener Verwarnungsgeldkatalog trägt dazu bei, dass das Bewusstsein, durch das unachtsame Entsorgen eines Zigarettenstummels oder einer Getränkeverpackung gegen ein eindeutiges Verbot zu verstoßen, sensibilisiert wird. Selbst dann, wenn man nicht unter Beobachtung des Ordnungsamtes steht. Wir beantragen, die Möglichkeiten, die das Gesetzt über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) gibt, auszuschöpfen.“ Zudem habe das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen im Mai 2022 einen neuen Verwarnungs- und Bußgeldkatalog veröffentlicht. Hier gebe es über 1.280 Empfehlungen an kommunale Verwaltungen zur Bemessung von Verwarnungs- und Bußgeldern. „Hier beantragen wir die Vorlage des entsprechenden Entwurfs eines städtischen Verwarnungsgeldkatalogs“, so die BfB-Fraktion.

Baggeler betont aber auch: „Es ist völlig richtig, dass auch die Kontrolle eine wichtige Rolle dabei spielt, ordnungsbehördliche Vorgaben durchzusetzen. Daher sehen wir – wie andere Städte und Gemeinden auch – die Notwendigkeit einen städtischen Ordnungsdienst einzusetzen, der die Verordnung überwacht, Verwarnungen ausspricht und Verwarngelder verhängt.“ Es gehe es auch um den Erhalt städtischer materieller Werte.

Gleichzeitig müsse auch der Baubetriebshof der Technischen Werke personell in der Lage sein, die ihm übertragenen Aufgaben zur Pflege des öffentlichen Raums erfüllen zu können. Hier bittet die BfB-Fraktion die Verwaltung, einen entsprechenden Sachstandsbericht vorzulegen.