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Grundsteuer: Was hat es mit dem fiktiven Hebesatz auf sich und warum ist dieser entscheidend?

In den letzten Tagen gab es immer wieder Unverständnis für die Erhöhung der Grundsteuer-Hebesätze der Stadt Burscheid. Wir versuchen einmal den Hintergrund der Erhöhung zu erklären. Basis für den Burscheider Hebesatz ist der sogenannte fiktive Hebesatz des Landes. Dies ist ein rechnerischer (nicht real erhobener) Hebesatz, den das Land Nordrhein-Westfalen anwendet, um die Steuerkraft einer Kommune vergleichbar zu machen – vor allem im kommunalen Finanzausgleich.

Worum geht es?

Kommunen legen ihre Hebesätze für Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer selbst fest. Dadurch hätten Gemeinden mit niedrigen Hebesätzen auf dem Papier weniger Steuereinnahmen – auch wenn sie diese freiwillig niedrig halten. Um das auszugleichen, nutzt das Land fiktive Hebesätze.

Was ist der fiktive Hebesatz?

Ein landesweit festgelegter Durchschnitts-Hebesatz, mit dem folgendes berechnet wird: Wie hoch wären die Steuereinnahmen einer Kommune, wenn sie diesen durchschnittlichen Hebesatz anwenden würde? Diese fiktive Steuerkraft wird dann für Berechnungen herangezogen – nicht der tatsächliche Hebesatz der Gemeinde.

Wofür wird er verwendet? Für die Berechnung sogenannter Schlüsselzuweisungen im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, sprich zur Bewertung der Finanzkraft einer Kommune. Eine Kommune kann sich also nicht durch niedrige Hebesätze „arm rechnen“, um mehr Zuschüsse zu bekommen.

Wichtig: Der fiktive Hebesatz ist keine echte Steuer für Bürger oder Unternehmen, hat keinen Einfluss auf den Steuerbescheid und ist nur eine rechnerische Größe für das Land.

Beispiel Burscheid: Die Stadt erhebt 2025 eine Grundsteuer von 505 Prozentpunkten. Für 2026 legt das Land NRW einen fiktiven Hebesatz von 639 Prozentpunkten fest. Das Land legt somit auch für Burscheid bei der Berechnung des kommunalen Finanzausgleichs, wozu die so wichtigen Schlüsselzuweisungen zählen, die 639 Prozentpunkte zu Grunde – ganz gleich, wenn Burscheid an seinem niedrigeren Hebesatz festhalten würde. Burscheid würde also eine Schlüsselzuweisung erhalten, die sich an dem höheren fiktiven Hebesatz orientiert, sprich: Burscheid würde bei einem eigenen niedrigeren Hebesatz draufzahlen. Ein Umstand, der bei der aktuellen Haushaltslage fatal wäre.

Mit anderen Worten: Für den kommunalen Finanzausgleich fragt das Land nicht: „Wie viel hat Burscheid tatsächlich eingenommen?“, sondern: „Wie viel könnte Burscheid einnehmen, wenn es den landesweiten Durchschnittshebesatz anwenden würde?“ Das Land will damit für Gerechtigkeit und Vergleichbarkeit zwischen den Kommunen im Finanzausgleich sorgen. Andernfalls würden die Gemeinden sich bei den Hebesätzen unterbieten wollen, da die geringeren Steuereinnahmen ja durch höhere Schlüsselzuweisungen ausgeglichen werden würden. Dies wird durch den landesweiten fiktiven Hebesatz unterbunden. 

Fazit: Eine „sparsame“ oder steuerlich zurückhaltende Stadt wird rechnerisch behandelt, als wäre sie finanzstark.

Politisches Dilemma für den Stadtrat, er sieht sich in einer Zwickmühle: Hebesätze erhöhen bedeutet: Der Standort (Bürger und Unternehmen) leidet, Hebesätze niedrig halten bedeutet: Die Stadt erhält weniger Landesmittel für ihre Pflichtaufgaben (Schulen, Feuerwehr, Verwaltung, Straßen) die erfüllt werden müssen.

Weiteres Problem: Aufgrund ihrer schlechten Haushaltslage und der Angst vor einer zwanghaften Haushaltssicherung drehen viele Gemeinden an der Grund- und Gewerbesteuerschraube, so dass der landesweite Durchschnitt der Hebesätze immer weiter steigt. Das Land folgt dem mit seinen fiktiven Sätzen. Folge: Auch die Gemeinden, die ihre Bürger und Unternehmen nicht zunehmen belasten wollen (wie Burscheid) kommen nicht umhin, ihre Sätze zu anzuheben.