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Betriebswirtschaftliche Erfahrung ist jetzt Voraussetzung für Aufsichtsratsmitglieder

BfB-Fraktion weist auf aktuelle Änderung der Gemeindeordnung hin und stellt Anfrage an den Bürgermeister. Hat dies Konsequenzen für den Aufsichtsrat von Stadtwerke GmbH und Bad GmbH

Die BfB-Frakion im Rat der Stadt Burscheid stellt die folgende Anfrage an Bürgermeister Dirk Runge:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

seit der letzten Änderung der Gemeindeordnung NRW im April 2022 müssen Gremienmitglieder in kommunalen Unternehmen und Einrichtungen gemäß § 113 Abs. 6 GO über die erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde verfügen. Ferner sind sie verpflichtet, sich
regelmäßig zur Wahrnehmung dieser Aufgaben fortzubilden.

Hierzu soll die jeweilige Gemeinde den Betroffenen die Gelegenheit geben, regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die der Wahrnehmung dieser Aufgaben dienlich sind.

Sind die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtwerke Burscheid GmbH und der Burscheider Bad GmbH auf diese Änderung hingewiesen worden und hat diese Änderung Auswirkungen auf die Besetzung des Gremiums?

Wird die Stadtverwaltung die Teilnahme an entsprechenden Fortbildungsveranstaltungen anbieten?

Betrifft diese GO-Änderung auch die Mitglieder des Betriebsausschusses der Technischen Werke Burscheid (TWB)?

Mit freundlichen Grüßen

Volker Höttgen

Mitglied des Fraktionsvorstandes