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Änderung der Gebühren in der Sondernutzngssatzung

Einzelhandel soll vor dem eigenen laden gebührenfrei werben dürfen

Antrag an den Rat der Stadt

Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen –“ Sondernutzungssatzung –“

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

die Ratsfraktion des Bündnisses für Burscheid (BfB) stellt den Antrag, die Anlage zur Sondernutzungssatzung vom 12.05.2005 wie folgt zu ändern:

B. Gebühren

1. Werbeanlagen/Schilder/Fahnen mit und ohne Pfosten

3. Fahrradständer mit Werbung

4. Vitrinen, Schau- und Reklamekästen, Reklametafeln (Klapprahmen-, Dachständer)

Diese Gegenstände sind bis zu einer Größe von 1,5 Quadratmetern vor der eigenen Betriebsstätte gebührenfrei.

Begründung:

Die Stadt sollte ihre Möglichkeiten nutzen, den stationären Einzelhandel in Burscheid und Hilgen im Wettbewerb mit dem Online-Handel zu unterstützen.

Ein weiterer Effekt wäre eine Entlastung der Verwaltungsmitarbeiter durch den geringeren Aufwand.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Kaps       

Stellv. Fraktionsvorsitzender